Landesinnungsverband Parkettlegerhandwerk

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Öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der HWK zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kann auch die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung sein.

 

Sachverständige für das Parkettlegerhandwerk:

Name Vorname PLZ Ort Telefon
Hörmann Wolfgang 86444 Affing 08207-8058
Keil Manfred 86462 Langweid 08230-4429
Knauth Alfred Dieter 86368 Gersthofen 0821-491680

Letzte Änderung am Donnerstag, 27. Oktober 2011.

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