Öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der HWK zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kann auch die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung sein.
Sachverständige für das Parkettlegerhandwerk:
| Name | Vorname | PLZ | Ort | Telefon |
| Hörmann | Wolfgang | 86444 | Affing | 08207-8058 |
| Keil | Manfred | 86462 | Langweid | 08230-4429 |
| Knauth | Alfred Dieter | 86368 | Gersthofen | 0821-491680 |
Letzte Änderung am Donnerstag, 27. Oktober 2011.
Adressdaten Änderung für Innungsmitglieder
Ihre Adresse hat sich geändert bzw. ist falsch? Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten korrekt eintragen zu lassen. Senden Sie uns Ihre neue Kontaktinformation und wir erledigen den Rest.
© Landesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern, Alle Text-, Bild-, Grafik-und Animationsdateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums.

